MITTAGSTISCH            LANGMATT



ADMINISTRATIVES

Anmeldung / Betreuungsvereinbarung
Durch die schriftliche Anmeldung (Online oder mit dem Formular unter Downloads) bestätigen die Eltern/Erziehungsberechtigten die Kenntnisnahme der Rahmenbedingungen und der Regeln und erklären sich damit einverstanden. Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt.
Nach erfolgter Bestätigung durch die Mittagstischleitung ist die Anmeldung für 1 Semester verbindlich.
Sind die Betreuungsplätze noch nicht voll belegt, stehen sie auch sporadisch Nutzenden zur Verfügung.
Anmeldungen für gelegentliche Besuche müssen spätestens einen Tag vorher bei der Köchin eingehen.

Absenzen
Wenn ein angemeldetes Kind nicht zum Mittagstisch kommen kann (Krankheit, Schulausflüge, Jokertage etc.), muss es durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten bis spätestens 11 Uhr des betreffenden Tages bei der Köchin (Tel. 044 381 18 13) abgemeldet werden.

Kündigung
Eine schriftliche Kündigung ist mit der Frist von 3 Monaten auf Ende eines Monats möglich. Idealerweise erfolgt die Kündigung auf Ende eines Schulsemesters.
Ohne Kündigung wird das Betreuungsverhältnis für das nächste Semester automatisch weiter geführt.

Zahlung
Die Zahlung ist pro Semester im März und September fällig. Sie hat auch in Abwesenheit/Krankheit des Kindes zu erfolgen und an offiziell schulfreien Tagen (keine Betreuung am Mittwoch, während der Schulferien, an unterrichtsfreien Tagen und an Feiertagen).
Die Einschreibegebühr beträgt CHF 30.00 pro Kind/Schuljahr und der Vereinsbeitrag CHF 50.00 pro Familie/Schuljahr.

Versicherung und Haftung
Die Unfall- (in der obligatorischen Krankenversicherung enthalten) und Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern. Von den Kindern wird verlangt, dass sie zu den Anlagen, dem Mobiliar und den Spielgeräten Sorge tragen. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Sachbeschädigung haften die Eltern.
Der Verein Mittagstisch Langmatt haftet nicht für Diebstähle.

Verhaltensregeln am Mittagstisch
Um das Zusammenleben zu erleichtern, haben wir Regeln verfasst, welche von den Eltern wenn nötig eingeübt werden und anschliessend einzuhalten sind.
Der Ausschluss eines Kindes vom Mittagstisch aus triftigen Gründen ist jederzeit möglich. Der Ausschluss muss begründet werden. Das durch die Eltern einbezahlte Geld verbleibt im Verein und dient als Umtriebsentschädigung.

Auskünfte
Für Fragen steht Ihnen das Team des Mittagstisches gern zur Verfügung. Kontakt

Elternmitarbeit
Eltern, welche bereit sind, sporadisch oder regelmässig bei der Betreuung der Kinder mitzuhelfen, sind herzlich willkommen. Bitte melden Sie sich bei der Leitung.


Mittagstisch Langmatt
Carl-Spitteler-Str. 38
8053 Zürich
044 381 18 13